autismus Bayern e.V., Vereinigung zur förderung von Menschen mit Autismus

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Die UN-Konvention über die Rechte der Behinderten

Behörden, Kostenträger und auch Einrichtungen teilen Menschen mit Behinderungen nur zu gerne in Kategorien ein, um dann zu entscheiden, welche Gruppen dann welche Leistungen bekommen können/dürfen. So ist es für die Qualität der Hilfen entscheidend, ob man es seelisch, körperlich, geistig, lern-, seh-, hör- oder sonstwie-behindert „eingeteilt“ wird.

Wussten Sie, dass die derzeit viel diskutierte und von unserer Bundesregierung verbindlich akzeptierte UN-Behindertenkonvention „lediglich“ von Behinderten spricht?
Dort gibt es keine Unterscheidung zwischen WfB, zweiten oder ersten Arbeitsmarkt, sondern ein Recht auf Arbeit.
Keine diversen Förderzentren, sondern „nur“ Schule.
Es ist nicht die Rede von betreuten oder ambulanten Wohngruppen oder vollstationärem Heim. Nur Wohnen!

Behinderte brauchen Schule, Arbeit und Wohnmöglichkeiten, die eben passend sein müssen. Punkt!

Machen wir uns doch diese Sprechweise ebenfalls jetzt schon zu eigen, auch wenn die vollständige Umsetzung der UN-Konvention noch in weiter Ferne zu liegen scheint.

von autismus Mittelfranken e.V., aus „Unsere Stimme / Oktober 2010“

Den offiziellen Text der Konvention, der Deutschland per Gesetz am 21.12.2008 zugestimmt hat, finden Sie unter http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf

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